Sterbehilfe bleibt umstritten

Palliativmediziner Jörg Filitz gab im Johanneszentrum einen Überblick über die aktuelle Debatte

Bericht: Peter Romir von der Mittelbayrischen Zeitung

Neumarkt. Darf sich ein schwerkranker Mensch beim Sterben helfen lassen? Lange Zeit sei die Antwort auf diese Frage ein klares Nein gewesen, sagt Jörg Filitz bei seinem Vor­trag „Assistierter Suizid versus Palliativmedizin" im Johanneszentrum. Jörg Filiz

Jörg Filitz ist Chefarzt der Palliativstation im Klinikum Neumarkt.

Eingeladen hatte die Kolpingsfamilie, die mit ihren Dis­kussionsabenden auch be­wusst kontroverse Themen auf­greift, wie Vorsitzender Ste­phan Spies erzählt: „Medizi­nisch-ethische Themen sind uns als christlichem Verein wichtig. Wobei wir bewusst kei­ne Lösungen versprechen, son­dern mit offenem Ergebnis dis­kutieren wollen." Gefolgt sind der Einladung zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, aber auch Vertreterinnen des Neumarkter Hospizvereins, die sich ehren­amtlich um die Betreuung von sterbenden kümmern.

Das Sterben zulassen

Der Referent, Chefarzt Jörg Fi-litz, ist seit zwei Jahren Leiter der Palliativ-Station am Klini­kum Neumarkt. In dieser Abtei­lung geht es darum, die Symp­tome von Patienten wie Angst oder Schinerzen, zu lindern. Ums Sterben geht es auf seiner Station in der Regel nicht: „Wir lassen das Sterben zu, wenn es nicht mehr abwendbar ist", er­klärt er. „Das könnte man als passive Sterbehilfe bezeich­nen." Für ihn passe das aber nicht in das Selbstbild eines Palliativmediziners, dessen Blick wesentlich mehr auf das Leben gerichtet sei.

Dass er trotzdem an diesem Abend bereit war, als Referent zum Thema Sterbehilfe zu spre­chen, liegt daran, dass er in der Praxis oft mit dem Thema konfrontiert werde. Weniger durch konkrete Anfragen von kranken Menschen - die seien eher selten - aber doch von Menschen, die wissen wollen, was er von der aktuellen Regelung hält. Die ist laut Filitz aber gar nicht vor­handen: „Die Lage ist juristisch völlig uneindeutig und damit nicht zufriedenstellend."

Um zu erklären, wie es dahin kam, holt Flitz an diesem Abend weit aus. Er beginnt in der vorchristlichen Antike. In dieser Zeit sei Selbsttötung in vielen Kulturen als wertneutral oder sogar ehrenvoll gesehen worden. Erst die Kirchenväter und die Päpste hätten sie über die Jahrhunderte immer mehr zur Sünde erklärt, bis suizidale Personen sogar von den Fried­höfen ausgeschlossen worden seien.

Während die aktive Sterbehilfe - also die Tötung eines Menschen auf dessen Wunsch - in Deutschland auch weiterhin illegal sei, hat sich laut Filitz die Haltung zum assistierten Suizid geändert. Diese Fälle, bei denen etwa Ärzte Medikamente be­reitstellen, mit denen sich Men­schen selbst das Leben nehmen können, hätten eine kontrover­se Diskussion ausgelöst.

Rechtlicher Rahmen fehlt

Deren Folge sei 2015 ein neuer Paragraf gewesen, der das geschäftsmäßige Bereitstellen von Sterbehilfe unter Strafe stellte, das Beenden lebensver­längernder Maßnahmen in be­stimmten Bereichen aber er­laubte. Diesen Paragrafen erklärte das Bundesverfassungs­gericht 2020 als verfassungswidrig. 

Das Persönlichkeitsrecht umfasse laut den Richtern auch ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben" und somit die „Frei­heit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen".

Mit diesem Urteil sei auch der Auftrag an die Politik ergan­gen, hier mit neuen Regelungen für Klarheit zu sorgen. Ein Auf­trag, den sie, so Filiz, bisher nicht erfüllen konnte: 2023 wur­den zwei neue Gesetzes-Ent­würfe vorgestellt. Ein sehr res­triktiver und einer, der auf Be­ratung und Prävention setzte. Im Parlament durchsetzen kannte sich keiner. Das ist viel­leicht auch ganz gut, dass keiner dieser Entwürfe eine Mehrheit gewann", sagte Filiz. Denn im europaweiten Vergleich sei­en die beiden Ideen nicht gerade fortschrittlich gewesen: "Es gibt in den Nachbarländern be­reits jahrelang erprobte Model­le zum Umgang mit assistier­tem Suizid". meint Filitz und verweist vor allem auf die Nie­derlande. Dort dürften die Ärzte beim Suizid helfen, indem sie Medikamente bereitstellen, so­lange sie dabei mit größter Sorgfalt vorgehen und ihre Arbeit dokumentieren.

Die Erfahrungen mit diesem Modell hätten auch gezeigt, dass es vor allem Menschen im sehr hohen Alter und mit un­heilbaren Krankheiten seien, die sich für diese Art des Abschieds entschieden. "Meist findet es zu Hause im gewohnten Umfeld statt, nicht in Einrichtungen, was problematisch sein könnte*, so Filitz.

Für Deutschland sei ihm vor allem wichtig, dass es zeitnah zu einer Einigung kommt, die klare Vorgaben und Ansprech­partner schafft. Denn wenn es eine zentrale Beratungsstelle zum Thema assistiertem Suizid geben würde, wären er und sei­ne Kollegen von der Palliativ-Medizin nicht so oft gefordert, sich zu diesem Thema zu posi­tionieren.

Bis dahin unterstütze er vor­behaltlos folgende Aussage der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zum assistierten Suizid: "Es ist die individuelle Entscheidung eines Menschen, der auch Arzt ist, diesen selbst gewählten Weg zu begleiten oder abzulehnen. Beide Wege gehen mit einer großen persön­lichen Verantwortung einher."

Paliativsation

Selbstbestimmtes Sterben ist in Deutschland noch immer nicht klar geregelt.

„Die Mitteilung eines Sterbewunsches ist auch als Vertrauensbeweis zu werten. Dem gilt es mit Respekt und Achtung zu begegnen:'

Dr. Jörg Filitz

Chefarzt Palliativmedizin

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